V-CARDs - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB‘s

Leistungsbeschreibungen und Kartentypen

V-SHUTTLE CARD

Die V-Club Gastro GmbH kooperiert  mit ausgewählten Partner Taxi Unternehmungen und hat mit diesen einen Vertrag über eine Gästebeförderung (V-Shuttle) abgeschlossen.  Um in den Genuss von V-Shuttle Vorteilen zu kommen, kann der Gast die V-SHUTTLE HOTLINE +43 4242 333 55  anrufen oder benutzt direkt ein V-SHUTTLE Partnertaxi (erkennbar an den seitlichen V-SHUTTLE Türaufklebern). Der Anrufen wird dann auf den Vertragspartner weitergeleitet, welche die Gästebeföderung durchführt. Nach der Fahrt erhält der Fahrgast eine verifizierte V-Shuttle Fahrgastrechnung zum Einlösen an der  V-Club Kassa. Eingelöst können nur verifizierte Rechnungen werden.

Vorteile der V- Shuttle Card:
Eintausch von maximal zwei verifizierten V-Shuttle Rechungen je Gast und Abend. Der Gast erwirbt einmalig eine V-Shuttle Card.
Auf diese wird dem Kunden ein Guthabenbetrag in der Höhe der jeweiligen verifizierten Einzel-V-Shuttle Rechnung, maximal jedoch 100 Euro je Rechnung, aufgeladen. Die Aufladung kann bis spätestens 02:00 Uhr des Öffnungstages an der Hauptkasse erfolgen.
Dieses Guthaben steht dann dem Gast für ein ausgewähltes Flaschenangebot (0,7l oder 0,35 Liter ) und für die Abbuchung des Eintrittspreises (Achtung! Eine eventuell anfallende Musik/Künstlerabgabe kann nicht abgebucht werden)  zur Abbuchung zur Verfügung.

Was ist eine verifizierte Rechnung?
Eine verifizierte Rechnungen,welche für eine Aufladung akzeptiert wird, muss folgenden verpflichtende Merkmale aufweisen:
Rechnung der Fahrt ins V Villach:
Name des Fahrgastes
Abfahrtsort
Ankunftsort (V-Villach)
Name des Taxiunternehmens welcher als gültiger V-Shuttle Vertragspartner eingetragen ist
Datum und Uhrzeit der Fahrt
Rechnungsbetrag brutto und netto
3D- V-Shuttle Hologramm

Rechnung der Fahrt  vom V nach Hause:
Name des Fahrgastes
Abfahrtsort(V-Villach)
Ankunftsort x
Name des Taxiunternehmens welcher als gültiger V-Shuttle Vertragspartner eingetragen ist.
Datum und Uhrzeit der Fahrt
Rechnungsbetrag brutto und netto
3D- V-Shuttle Hologramm

Sollte ein Gast zwei verifizierte Rechnungen im Zuge des Eintrittes als Guthaben aufladen wollen, so müssen   diese beiden Rechnungen folgenden übereinstimmenden Merkmale haben, da sonst eine Aufladungen eines Guthabens nur begrenzt möglich ist:

Ankunftsort
Abfahrtsort
Name des Fahrgastes

Kosten für V- Shuttle Card:
Die V-Shuttle Card kostet einmalig 5 Euro und ist  im Zuge der Erstaufladung in Bar fällig.

Gültigkeit von Rechnungen für die Aufladung der V- Shuttle Card:
Mitgebrachte Rechnungen, sofern es sich um verifizeirte Rechnungen handelt, dürfen nicht älter als 31 Tage sein und müssen jedenfalls das gleiche Datum eines Öffnungstages des V-Club haben! Akzeptiert werden Rechnungen welche uhrzeitmäßig zwischen 18:00 Uhr und 05:30 Uhr am Morgen des nächsten Tages ausgestellt werden. Der Maximale Aufladebetrag betägt je Kunde und Öffnungstage 200 Euro, und ist mit 100 Euro je Rechnung begrenzt!  Es werden maximal 2 Rechnungen für eine Aufladung akzeptiert!

Vereinbarter KM Geld Fixpreis für V-Shuttle Kunden:
Mit dem Vertragspartner wurde ein  maximaler KM Fixpreis von 1,98Euro je effektivst gefahrenem   Kilometer für den Fahrgast  vereinbart und wird auch demenstprechend zur Abrechnung gebracht.

Ausnahmen für Aufladungen von  V-Shuttle Karten:
Bei Veranstaltungen mit Live-Musik / Sonderveranstaltungen behält sich die V-Club Gastro GmbH vor, eine Musikabgabe einzufordern, welche nicht mit den aufgeladnene Guthaben abgebucht werden kann.  


V-ABO CARD (Green ABO, Gold ABO, Platinum ABO)

Durch die Unterfertigung eines Abo-Vertrages kommt der Kunde / die Kundin in den Genuss der Abo-Vorteile und erhält eine, je nach  Abo-Vertragsart, entsprechende V-Abo Card. Der Kunde / die Kundin ist während der Öffnungszeiten berechtigt, unter Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der V-Club Gastro GmbH, die Leistungen und das Warenangebot des V-Villach zu nutzen. Die Abo-Vorteile sind, nur nach Vorzeigen ihrer jeweils gültigen  V-ABO-Card an der Kassa, in Kombination mit einem amtlichen  Lichtbildausweis,  gültig.


Als V-Abo Card Besitzer haben generelle folgende Vorteile:
Benützung des V-Card Eingangs vor der Türe
Inanspruchnahme von CARD Mitgliedsvorteilen (Zb reduzierte Kartenpreise bei Veranstaltungen).Dabei werden die ABO Besitzer via SMS über den Vorteil informiert.
Direkte LOST & Found Info´s im Fall eines verlorenen Gegenstandes auf das Handy des V-Abo Kunden.

Folgende V-ABO Karten werden angeboten‘:
V-ABO Green Card: Sie erhalten an jedem Betriebstag freien Eintitt.
V-ABO Gold Card: Sie erhalten an jedem Betriebstag freien Eintitt. Weiters wird Ihnen im Zuge des Eintrittes (bis spätestsen 2 Uhr 30 )  direkt an der Kassa ein Guthaben von 6 Euro zum Verzehr aufgeladen. welche noch an diesem Abend konsumiert werden muss. Das Guthaben verfällt am nächsten Betriebstag!
V-ABO Platinum Card:
Im Zuge des Eintrittes (bis spätestsen 2 Uhr 30 )müssen Besitzer des Platinum- Abos direkt an der Kassa bekanntgeben, welche, im Abo-Vertrag vereinbarte Flasche, an diesem Abend konsumiert werden soll.Diese Flaschenware wird dann auf die V-Abo Platinum Karte als Guthaben aufgebucht, ist kann an jeder Theke an diesem Öffnungstag eingelöst werden, verfällt jedoch am darauffolgenden Betriebstag.

Bei Veranstaltungen mit Live-Musik / Sonderveranstaltungen behält sich die V-Club Gastro GmbH vor, eine Musikabgabe einzufordern welche nicht mit den Abo-Guthaben aufgerechnet werden kann.  

Als Abo- Card Besitzer werden Sie  auch als SMS-V Member registriert, um auch hier weitere Vorteile und Infos zu erhalten.


V-CARD
(Green, Gold und Platinum Card)

Die V-Club Gastro GmbH ist berechtigt,  an ausgewählte Kundinnen und Kunden eine Guthaben Card, die sogenannte V- Card, auszuhändigen.  

Die V-Green Card ist eine nicht personalisierte Guthabenkarte, dessen Guthaben der Gast direkt in allen Theken des V-Villachs abbuchen lassen kann.

Die V-Gold als auch die V- Platinum Card sind personalisierte Guthaben-Karten und können deshalb auch  nur gemeinsam  nach Vorzeigen Ihres Lichtbildausweis vom jeweiligen Karteninhaber verwendet  bzw. be- oder abgebucht werden.

Kunden bzw. Kundin haben die Möglichkeit eine V-Gold oder V-Platinum Card mit einem Guthabenbetrag gegen Bezahlung eines frei wählbaren Geldbetrages bebuchen zu lassen. V-Gold Card Inhaber erhalten zusätzlich zum aufgebuchten Geldbetrag eine 10%ige Aufstockung dieses Betrages als Goldbonus.  V-Card Platinum Inhaber erhalten zum  aufgebuchten Geldbetrag einen Platinum Bonus von zusätzlichen 20%. dh zB bezahlter Betrag 100.- Euro, jedoch aufgebuchter und zu verbrauchender Betrag 120.- Euro.

Als V-Gold oder Platinum Card Besitzer werden Sie  auch als SMS-V Member registriert, um auch hier weitere Vorteile und Infos zu erhalten.

V-GIFT CARD (Geschenkskarte)

Kunden bzw. Kundin haben die Möglichkeit eine Guthabenkarte, die sogenannte V-Gift Card zu erwerben und diese mit einem Guthabenbetrag gegen Bezahlung eines frei wählbaren Geldbetrages bebuchen zu lassen. Die Kartenart ist nicht personalisiert und kann deshalb jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten und in der Höhe des aufgebuchten Betrages, in jedem Bereich des V-Villachs als Zahlungsmittel verwendet werden. Eine Barablöse ist nicht möglich!

V-Kooperations CARD (Großkunden Karte)

Die V-Club Gastro GmbH schließt mit ausgewählten Kooperationspartner, einen beiderseitigen Kooperationsbvertrag ab.  Dadurch haben Mitarbeiter, Mitglieder und  leitende Angestellte die Möglichkeit auf die angebotene  Kooperationskarte einen Betrag aufladen zu lassen. Zusätzlich zu diesem Betrag erhält der Kunde dann eine gartis Auflöadung in der Höhe von 10% des Aufladebetrages. Die Kartenart ist nicht personalisiert und kann deshalb jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten und in der Höhe des aufgebuchten Betrages, in jedem Bereich des V-Villachs als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Verwendung ist ausschließlich und nachweislich nur für Mitarbeiter des Kooperationsparnters möglich, welche sich bei Aufforderung des Kellners eine entsprechenden Nachweis zu leisten haben.Eine Barablöse ist nicht möglich. Eine Kartenkaution wird bei Erstaufladung eingehoben.

Verstöße & Missbrauch

Bei besonders grobem, ungebührlichem Verhalten, wie z. B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Übergriffe, Diebstahl, Vandalismus etc., kann der Zutritt zur V-Club Gastro GmbH schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat die Kundin /der Kunde dennoch die laufend anfallenden zB ABO-Beiträge für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu leisten.  Etwaige Kartenguthaben können nicht eingelöst werden und werden auch nicht in Bar abgelöst!

Die V-Club Gastro GmbH haftet keinesfalls für den Verlust von V- Cards in jeglicher Ausführung und den daraus entstandenen Schaden (Guthaben, Kartenkaution etc) . Der Verlust einer V- Card sollte unverzüglich unter www.v-villach.at  gemeldet werden.

Missbrauch der ABO Karten

Ein eventueller Missbrauch der  V-ABO  Cards (Grün, Gold, Platium) wie z.B. eine Weitergabe der Karte an einen Dritten, Weiterverkauf der ausgegebenen Getränke im Haus oder außerhalb, ist jedenfalls verboten und stellt eine grobe Verletzung des Vertragsverhältnisses dar.

Es gilt als vereinbart,, dass ein Verletzung der Missbrauchsbedingung eine sofortige Sperre der Karte bis zum Vertragslaufzeitende bei weiterlaufender  Zahlung mit sich zieht.

Zahlungsmodalitäten und Anpassungen  

Das Leistungsentgelt für V- ABO- Cards wird jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Darüber hinaus kann auch eine jährliche oder halbjährlich Zahlungsweise vereinbart werden, wobei die Letztigen auch in Form einer Barzahlung vorraus direkt an der Kassa bezahlt werden können. Die monatliche Zahlung erfolgt mittels eines Abbuchungsauftrages (Lastschrift).

V-Abo Inhaber erhalten seitens der V-Club Gastro GmbH eine Dauerrechnung in der Höhe des vereinbarten ABO- Betrages. Erst nach erfolgreichen erstmaligen Bankeinzug erlangt die V- ABO Karte  ihre Gültigkeit und kann dann an den darauffolgenden Öffnungstagen abgeholt werden.

Die Abo- Mitgliedsbeträge sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010, veröffentlichter Wert November 2012. Der Kunde / die Kundin wird von Anpassungen informiert, diese erfolgen jährlich mit 1. Jänner. Sollte eine indexbasierte Erhöhung übersprungen werden, bedeutet dies keinen Verzicht der V-Club Gastro GmbH auf zukünftige Anpassungen. Das ABO kann nicht an dritte Personen weitergegeben werden. ABO- Aktionspreise könne nach Ablauf von 12 Monaten auf den Normaltarif angepasst werden.


Verhinderung

Ist ein Kunde / eine Kundin an der Inanspruchnahme – aus welchen Gründen auch immer – verhindert, entbindet ihn / sie das nicht von der Bezahlung des vereinbarten ABO-  Leistungsentgelts. Die V-Club Gastro GmbH ist in diesem Fall weder zu einer Nachleistung noch zur Rückzahlung noch zur Duldung einer Aufrechnung verpflichtet.


Zahlungsverzug & Kartensperre

Bei Zahlungsverzug behält sich die V-Club Gastro GmbH das Recht auf Mahnung vor. Pro Mahnschreiben werden Gebühren in Höhe von € 9,- geltend gemacht, welche vom Kunden zu bezahlen sind. Für eventuell entstandene Rücklastschriften werden ebenfalls Spesen in Höhe von € 9,- eingefordert. Fallen mehr als € 9,- Spesen an, ist die V-Club Gastro GmbH berechtigt, diese vom Kunden zurückzufordern. Nach zweimaliger Rückbuchung in Folge wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug gelten 8% Verzugszinsen p. A.. Gerät der Kunde / die Kundin mit der Bezahlung des Leistungsentgelts mehr als 2 Monate in Rückstand, ist die V-Club Gastro GmbH zur vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.
Bei Zahlungsverzug oder Rückbuchung des Zahlungsauftrages verfällt weiters der unter 1.1. dieses Vertrages beschriebene Leistungsanspruch und es kommt zu einer Sperre der V- Card und somit zu einer Leistungsverweigerung. Eine Aufhebung oder eine Wiederaktivierung der Karte erfolgt erst nach erfolgten schriftlichen Nachweis der Zahlungsleistung durch den Karteninhaber. Die Aufhebung der Sperre erfolgt dabei innerhalb von 48 Stunden.


Nutzungseinschränkungen

Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot der V-Club Gastro GmbH berechtigen nicht zur vorzeiten Vertragskündigung durch den Kunden / die Kundin. Ebenso besteht für den Kunden / die Kundin in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz.


Datenschutz

Ihre Daten werden nur für interne Zwecke der V-Club Gastro GmbH verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.


Kündigung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der getroffenen Vereinbarung, wenn nicht anders vereinbart erstmals zum Ablauf von einem Jahr, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss fristgerecht und in schriftlicher Form in der Zentrale der V-Club Gastro GmbH, Bruno-Kreisky-Strasse 33, 9500 Villach eintreffen. Innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Kündigung erhält der Kunde eine Kündigungsbestätigung in seinem / ihrem Login-Bereich.


Betriebsunterbrechung

Für den Fall von Betriebsunterbrechungen (aufgrund von Reinigungs-, Instandsetzungsarbeiten, Betriebsurlaub, Urlaub etc.) erwächst dem Kunden / der Kundin kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Leistungsentgelts oder auf anteilige Rückerstattungen bereits bezahlter Beiträge, sofern die Unterbrechung nicht mehr als  zwei Wochen im Jahr in Anspruch nimmt.


Betriebsschließung

Sollte die V-Club Gastro GmbH einem Nachfolger übergeben werden, bleibt diese Vereinbarung zu denselben Konditionen aufrecht. Im Falle einer Betriebsschließung kann diese Vereinbarung seitens der V-Club Gastro GmbH unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Dem Kunden / der Kundin stehen in diesem Fall keine Ansprüche zu. Sollte aufgrund einer Vorauszahlung des Kunden / der Kundin ein Guthaben bestehen, wird dieses rückerstattet.


Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind jedenfalls rechtsunwirksam.


Guthaben Be- oder Abbuchen und Verbrauch von Kredits

Im Zuge des Bezahlvorganges können, auf V-Cards aufgebuchte  Guthaben,  entweder teilweise oder zur Ganze vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht werden. Sollten keine Kredits mehr auf der Karte vorhanden sein ist ein neuer Bebuchungsvorgang notwenig. Guthaben können dabei bei am V-Card Infopoint   aufgebucht werden.

Systemfehler

Für Systemfehler übernehmen wir keine Haftung.

Eintritt in das V-Villach

Freier Eintritt nur mit V-ABO Card und gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises möglich. Sollte ein Kunde / eine Kundin Ihre Karte vergessen, kann kein freier Eintritt gewährt werden.


Verlust von Karten - Kartenkautionen,
Kosten für Karten

Übernimmt ein Gast eine Karte, so gilt, je nach Kartentyp, eine Kaution oder  eine einmalige Kartengebühr als vereinbart .
Bei Verlust oder Finden dieser Karte, kontaktieren Sie uns via E-Mail an vcard@v-villach.at oder senden Sie uns die Karte an die V-Club Gastro GmbH: Bruno-Kreisky-Straße 33, 9500 Villach. Bei Verlust der Karte und nach neuer Ausstellung einer Karte, wird wiederum eine Bearbeitungsgebühr von EUR 9,- verrechnet, sowie die Kartenkaution von EUR 2,-.oder die Gebühr in der Höhe von 5.- Euro. Eine etwaige bezahlte Kaution für eine verlorene Karte verfällt.  

Bearbeitungsgebühren

Bei V Abo Card gilt eine  Bearbeitungsgebühr je Karte von  EUR 9,-. als vereionbart.

Sonstige Hinweise

Ein Bebuchen der V- ABO- Cards oder V-Shuttle Cards erfolgt direkt  bis spätestens 2 Uhr 00 an der V-Club Eintrittskassa und ist nur 1x je Öffnungstag möglich.
Änderungen von  Stammdaten(Kundendaten) müssen sofort  via email vcard@v-villach.at bekannt gegeben werden.


Gültigkeit

Die AGB‘s sind in der jeweils aktuellen Fassung - zu  finden unter http://www.v-villach.at/vcard-agbs - gültig.



V-Card AGB‘s, Stand 10.04.2017

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